Über meine Arbeit als Sachverständige:
Als Sachverständige nehme ich nur Aufträge von Institutionen und Behörden an. In erster Linie sind das Justizbehörden, Justizvollzugsanstalten und Forensische Kliniken.
Mein Beruf verlangt von mir, als Sachverständige neutral sein zu müssen. Wenn ich meine fachliche Expertise nicht neutral einbringen könnte, könnte ich den Beruf nicht ausführen. Ein Sachverständiger, der nicht neutral ist, wird wegen Befangenheit abgelehnt.
Seit vielen Jahren stehe ich wegen meiner beruflichen Tätigkeit auch Medien zur Verfügung, um über Risikofaktoren für Gewaltkriminalität zu informieren. Viele Menschen wollen das Unbegreifliche, was wir Menschen einander antun, „verstehen“, im Sinne von „Erklärungen“ dafür haben. Meine Ausführungen zu Kriminalität sind als wissenschaftlich fundierte Erklärungen, also das objektive Aufzeigen von Zusammenhängen, zu verstehen. Es geht nicht um Rechtfertigung und nicht um Billigung.
Privat-Gutachten erstelle ich nicht, da ich in meiner gutachterlichen Expertise nur meinem fachlichen Ergebnis verpflichtet bin und keinerlei Erwartungshaltung bediene.
Dreh- und Angelpunkt meiner Tätigkeit ist meine Unparteilichkeit gegen jedermann, unabhängig von dessen Geschlecht oder Gender, konfessionelle oder politische Überzeugung, Herkunft, Nationalität und anderen Zuordnungen. Es geht um einen hoch spezialisierten Blick aus der Perspektive der Forensischen Psychiatrie auf Menschen im Zusammenhang mit strafrechtlich relevantem Handeln gem. StGB.
Erklären heißt nicht entschuldigen. Erklären heißt nicht rechtfertigen. Wer Straftaten rechtfertigt, bedient sich der Logik der Täter.
Mehr Informationen zur Tätigkeit von Sachverständigen im Strafrecht finden Sie unter den folgenden Leitfragen.
Ich bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Zeit.
Dr. Nahlah Saimeh