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Sachverständigentätigkeit

  • Forensisch-psychiatrische Sachverständigentätigkeit mit Schwerpunkt Schuldfähigkeit, Kriminaltherapie und Kriminalprognose/Risk-Assessment, Beurteilung von Lockerungen in Strafvollzug, Maßregelvollzug und Sicherungsverwahrung, Kriminalprognosen bei Entlassung aus langjährigen Haftstrafen und bei lebenslanger Haft oder bei Sicherungsverwahrung (vgl. §§ 63, 64, 66 StGB, §§ 56, 57, 68 StGB, §§ 453, 463 StPO, §§ 11, 13, 109 StVollzG, § 5 JGG)
  • Gutachten zu Kriminaltherapie/Kriminalprognose/Risk-Assessment bei Maßregelvollzugspatienten der Forensischen Psychiatrie
  • Sachverständigentätigkeit im Rahmen der Klärung von Fehlzuweisungen in die Forensische Psychiatrie
  • Neue Begutachtung bei erneuten Verhandlungen im Rahmen von Revisionen
  • Sachverständige Drittmeinung
  • Methodenkritische Gutachten
  • Gutachten zur Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit (OLG)
Schwerpunktgebiete

  • Schuldfähigkeits- und Prognosebegutachtung / Risiko-Profi-Erstellung bei
    • Gewaltdelinquenz / Tötungsdelinquenz im sozialen Nahfeld / häusliche Gewalt / Intimpartnergewalt
    • Gewalt im öffentlichen Raum
    • Extremistisch motivierte Gewalt (Ideologie-übergreifend) und Hass-Kriminalität
    • paraphile und nicht paraphil motivierte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung inkl. Sexualstraftaten in digitalen Medien, sexuell motivierte und sexuell assoziierte Tötungsdelikte
    • Begutachtung bei differentialdiagnostischer Klärung des Schweregrades einer forensisch relevanten psychischen Störung / Fehleinweisung
    • Klärung differentialdiagnostischer Fragestellungen im Zusammenhang mit Fragestellungen zu Schuldfähigkeit und Prognose
    • Beurteilung kriminaltherapeutischer Behandlungseffekte im Zusammenhang mit Fragen des psychiatrischen und nicht-psychiatrischen Maßregelvollzuges


Über meine Arbeit als Sachverständige:

Als Sachverständige nehme ich nur Aufträge von Institutionen und Behörden an. In erster Linie sind das Justizbehörden, Justizvollzugsanstalten und Forensische Kliniken.

Mein Beruf verlangt von mir, als Sachverständige neutral sein zu müssen. Wenn ich meine fachliche Expertise nicht neutral einbringen könnte, könnte ich den Beruf nicht ausführen. Ein Sachverständiger, der nicht neutral ist, wird wegen Befangenheit abgelehnt.

Seit vielen Jahren stehe ich wegen meiner beruflichen Tätigkeit auch Medien zur Verfügung, um über Risikofaktoren für Gewaltkriminalität zu informieren. Viele Menschen wollen das Unbegreifliche, was wir Menschen einander antun, „verstehen“, im Sinne von „Erklärungen“ dafür haben. Meine Ausführungen zu Kriminalität sind als wissenschaftlich fundierte
Erklärungen, also das objektive Aufzeigen von Zusammenhängen, zu verstehen. Es geht nicht um Rechtfertigung und nicht um Billigung.

Privat-Gutachten erstelle ich
nicht, da ich in meiner gutachterlichen Expertise nur meinem fachlichen Ergebnis verpflichtet bin und keinerlei Erwartungshaltung bediene.

Dreh- und Angelpunkt meiner Tätigkeit ist meine Unparteilichkeit gegen jedermann, unabhängig von dessen Geschlecht oder Gender, konfessionelle oder politische Überzeugung, Herkunft, Nationalität und anderen Zuordnungen. Es geht um einen hoch spezialisierten Blick aus der Perspektive der Forensischen Psychiatrie auf Menschen im Zusammenhang mit strafrechtlich relevantem Handeln gem. StGB.
 

Erklären heißt nicht entschuldigen. Erklären heißt nicht rechtfertigen. Wer Straftaten rechtfertigt, bedient sich der Logik der Täter.

 
Mehr Informationen zur Tätigkeit von Sachverständigen im Strafrecht finden Sie unter den folgenden Leitfragen.

Ich bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Zeit.
 
Dr. Nahlah Saimeh

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Häufige Fragen / FAQ



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